Garantie

Die Gewährleistung ist gesetzlich garantiert und läuft 24 Monate bei Neuware. Sie deckt Schäden ab, die die Ware von Anfang an zumindest im Ansatz hatte. Verbraucher können damit einen beschädigten Artikel in den ersten sechs Monaten beim Verkäufer reklamieren.  Nach Ablauf von sechs Monaten muss der Käufer beweisen, dass der Schaden von Anfang an vorhanden war.

Die Garantie ist hingegen eine freiwillige Leistung des Herstellers. Die Garantie von Zaum & Zeugs beläuft sich auf 2 Jahre. Da die Qualität so hochwertig ist, ist bisher noch nicht ein Fall von Garantie eingetreten. Nach einigen Jahren kann es mal sein, dass Kunden etwas geändert oder ausgebessert bekommen möchten. Dies ist natürlich möglich. Bei kleinen Änderungen ist dies meist ein Fall von Kulanz. Bei mittleren und größeren Änderungen oder Neuanfertigungen wird dem Kunden eine Rechnung gestellt.

Sie haben bei Zaum & Zeugs die seltene Gelegenheit, direkt beim Hersteller Änderungswünsche auch noch nach Jahren vorzunehmen und passend zum Zaum neue Dinge anfertigen zu lassen.